Die Recherche beinhaltet die Auswertung von Daten aus öffentlichen, privaten, betrieblichen oder behördlichen Archiven. Eine wichtige Quelle sind Luftbildaufnahmen der Alliierten aus dem 2. Weltkrieg, die während Aufklärungsflügen gemacht wurden und heute für die Auswertungsspezialisten frei zugänglich sind.
Sachverständigen und speziell geschulte Personen ist es möglich, Bombenblindgängerverdachtspunkte <Link einfügen> zu erkennen. Mit aufwändigen Recherchen und einem Abgleich der historischen Luftaufnahmen mit einer aktuellen Karte können Punkte definiert werden, wo ein Blindgänger liegen könnte. Dies lässt sich auf größere Areale aber auch auf einzelne Grundstücke anwenden.
Um eine Gefährdung der Bürger und Bürgerinnen zu vermeiden, obliegt den Ordnungsbehörden die Aufgabe, eine Flächenüberprüfung durchzuführen.
In den Katastern werden die entsprechenden Verdachtsstellen markiert, so dass im Falle eines eingereichten Bauantrages erst der Verdacht auf einen Blindgänger im Boden überprüft werden muss.
Daher sollte der Eigentümer eines Grundstückes vor dem Einreichen des Bauantrages klären, ob ein Blindgänger auf dem Areal vermutet wird. Er muss in diesem Fall dafür Sorge tragen, dass eine genaue Überprüfung des Grundstückes vorgenommen wird, bevor der Bauantrag weiter bearbeitet wird.