§SprengG ist das Sprengstoffgesetz, das Gesetz zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Im §20 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) geht es um den Befähigungsschein für Personen, die mit explosiven Stoffen arbeiten.
Darin geht es um den behördlichen Befähigungsschein, der in der Regel für die Dauer von 5 Jahren erteilt wird (§10 SprengG). Notwendig ist dieser
§ 20 SprengG https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__20.html
§ 7 SprengG https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__7.html
§ 19 SprengG https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__19.html