Zu den Kampfmitteln gehören Bomben, Minen, Munition (z.B. Patronen, Granaten), Munitionsteile, Waffen und Waffenteile. Durch die verwendeten Explosivstoffe geht ein großes Gefährdungspotential von den Kampfmitteln aus. Beispielsweise wurden einige Bombenkonstruktionen mit Säure- bzw. Langzeitzündern versehen. Viele dieser Blindgänger können noch aktiv sein und jederzeit explodieren.
Die Munition oder Waffenteile sollten nicht angefasst werden sondern unverändert in ihrer Position verbleiben. Ist es dafür zu spät, sollte das Material vorsichtig abgelegt werden. Ist das Kampfmittel von einer Baumaschine getroffen worden, bleibt alles sofort stehen und das Gerät wird ausgeschaltet. Jede weitere Erschütterung sollte vermieden werden.
Der Fund muss umgehend an die Polizei gemeldet werden.
Die Fundstelle wird abgesperrt.
Die Polizei informiert den Kampfmittelräumdienst, um das explosive Material zu sichern, zu entschärfen und im Anschluss zu entsorgen.
Eine Anfrage bei der zuständigen städtischen Behörde bringt Klarheit, ob das Baugrundstück in einem Kampfmittelverdachtsgebiet liegt.
In diesem Fall sollte bereits vor Stellung des Bauantrages einen Antrag auf Überprüfung des Kampfmittelverdachts stellen. Die darauf folgende Luftbildauswertung kann weitere Maßnahmen nach sich ziehen, um eine Sondierung des Geländes vorzunehmen oder die Entfernung der Kampfmittel vornehmen zu lassen.