Experten und speziell geschulte Personen überprüfen im Auftrag der Behörden, ob sich in einem entsprechenden Gebiet Blindgänger befinden könnten. Zur Recherche, ob eine Kampfmittelbelastung vorliegt, werden verschiedene Quellen herangezogen, u.a. historische und digital überarbeitete Luftaufnahmen der Alliierten im Vergleich mit aktuellen Gebietskarten, aktuelle Luftbildaufnahmen, verschiedene Archivalien und gesammelte Akten. Aus diesen Daten ermitteln die Experten, wo Bombenblindgängerverdachtspunkte sein könnten. Diese Punkte werden im Kampfmittelbelastungskataster eingestellt.
Der Bombenblindgängerverdachtspunkt wird vor Ort genaustens eingemessen und abgesteckt. Mit einer Oberflächensondierung des Bodens kann zerstörungsfrei festgestellt werden, ob sich dort Kampfmittel befinden. Bleibt die Suche ergebnislos, wird das Detektionsfeld um ein Vierfaches vergrößert. Mit der Ausdehnung des Sondierungsfeldes werden Abweichungen zur Auswertung berücksichtigt.
War die Sondierung der Oberfläch ergebnislos, wird eine Bohrlochdetektion durchgeführt.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, erfolgt die umgehende Bergung des Bombenblindgängers. Der Kampfmittelräumdienst meldet die Fläche mit der gesamten Dokumentation im Anschluss als “kampfmittelfrei” an das zuständige Katasteramt.
Sollte der Verdacht unbegründet sein, wird die Dokumentation ebenfalls an das Kampfmittelbelastungskataster gemeldet, so dass auch in diesem Fall die Kampfmittelfreiheit für das Grundstück eingetragen wird.